Amtliche Meldung

Die Samtgemeinde Baddeckenstedt sucht Schiedspersonen

Werden Sie Schiedsperson in Ihrer Heimatgemeinde!

Zum Herbst dieses Jahres sucht die Samtgemeinde Baddeckenstedt

eine Schiedsperson (m/w/d) und eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d) für den Schiedsamtsbezirk Baddeckenstedt

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Samtgemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Amt der Schiedsperson oder der stellvertretenden Schiedsperson bei der Samtgemeinde Baddeckenstedt bewerben.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die

Samtgemeinde Baddeckenstedt
Amt IV Innere Dienste, Personal und IT
Frau Bettels
Heerer Str. 28
38271 Baddeckenstedt

Gerne auch per Mail an Personalabteilung@baddeckenstedt.de.

Ihre Bewerbung sollte ein kurzes Anschreiben und einen Lebenslauf enthalten. Folgende Angaben müssen aus den Unterlagen ersichtlich sein:

Familienname und Vorname
Geburtsname – soweit abweichend vom Familiennamen-
Geburtsdatum und Geburtsort
Anschrift und Beruf

Das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG) enthält in § 3 Vorgaben hinsichtlich der Eignung von Schiedspersonen.

  1. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  2. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
  3. In das Schiedsamt soll nicht berufen werden, wer
    a) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

    b) nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt,
    c) durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein         Vermögen beschränkt ist.

Die neuen Schiedspersonen können auf Wunsch Einarbeitung durch die amtierende Schiedsperson erhalten. Weiterhin werden über Verbände und Vereine Fortbildungen angeboten, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern und Ihr Wissen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Kosten hierfür trägt die Samtgemeinde. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und auf der Seite Schlichtung – Niedersächsisches Landesjustizportal.

Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde ist Frau Bettels, Tel. 05345 498 44.

Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgt. Das Personalamt sichert Ihnen die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen für 6 Monate zu. Werden die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht von Ihnen abgeholt, werden sie anschließend zuverlässig und datengeschützt vernichtet.

Wir erheben beziehungsweise verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (eingereichten Bewerbungsunterlagen) nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baddeckenstedt.de/Rathaus-Politik/Stellenangebote/Datenschutzinformationen

Frederik Brandt
Samtgemeindebürgermeister

 

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